Der Taxilenker ist berechtigt, im Zuge jeder einzelnen Fahrt, weitere Fahrgäste aufzunehmen (Sammelfahrten), wenn dies ohne wesentlichen Umweg oder Verzögerung möglich ist.
Der Taxilenker ist nicht verpflichtet, Fahrgäste aus öffentlichen Lokalen abzuholen. Fahrgäste haben im Bereich öffentlicher Verkehrsflächen zu warten.
Der Fahrgast darf die Fahrtroute einer M.E. Taxifahrt nicht bestimmen (Sammelfahrten).
Es dürfen keine MEcards im Taxi hinterlegt oder dem Fahrer überlassen werden.
15 Minuten-Sperre: Aufeinanderfolgende Fahrten mit der MEcard sind erst nach einer Unterbrechung von mindestens 15 Minuten möglich.
Pro MEcard können max. 20 Fahrten je Monat in Anspruch genommen werden.
Fahrten zum und vom Flughafen Schwechat werden von der MEcard nicht unterstützt.