Bauanzeigen

Vorhaben welche in §15 der NÖ Bauordnung 2014 angeführt sind, sind mindestens 6 Wochen vor dem Beginn ihrer Ausführung der Baubehörde schriftlich anzuzeigen:

Eine genaue Auflistung finden Sie im Gesetzestext.

Bitte mitbringen:

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.