Flächenwidmung

Im Flächenwidmungsplan ist durch die Festlegung der Widmungsarten (Bauland, Grünland, Verkehrsfläche) geregelt, wie die einzelnen Flächen genutzt werden sollen. Außer den Widmungen sind im Flächenwidmungsplan auch Kenntlichmachungen festgelegt. Diese umfassen z.B. bestehende Bundes-, Landesstraßen, Eisenbahnen, etc., Nutzungsbeschränkungen wie Naturschutzgebiete, Bereiche mit gravierenden Gefährdungen sowie Vorbehaltsflächen. Darüber hinaus sind sonstige Festlegungen enthalten, wie etwa Zentrumszonen (Gebiete, in denen exklusiv eine bestimmte Widmungsart zulässig ist).

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