Freizeitgelände

Das Freizeitgelände steht der Bevölkerung seit 1988 für Spiel-, Sport- und Erholungszwecke zur Verfügung. Es gibt diverse Spielgeräte, einen Beach-Volleyballplatz, zwei Fußballplätze, eine Pumptrackbahn, große Rasenflächen, Sitzbänke, eine Wasserstelle, eine WC-Anlage u.v.m.

Das Freizeitgelände ist für Spiel- und Sportzwecke vorgesehen und gilt daher als Hundesicherungszone nach dem NÖ Hundehaltegesetz: Hunde sind daher zwingend an der Leine zu halten! Den genauen Verordnungstext dazu  finden Sie hier.

Nachfolgend der Plan des Freizeitgeländes: