Gemeindevorstand Umlaufbeschluss vom 21. April 2020

21.04.2020

40 km/h im gesamten Ortsgebiet

In Maria Enzersdorf gilt im Moment auf Gemeindestraße eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 40 km/h, auf Landessstraßen eine von 50 km/h. Nun wurden aber in den letzten Jahren die innerörtlichen Landesstraßen soweit umgebaut, dass für den fließenden Verkehr nur mehr die Mindestbreite von 6,50 m zur Verfügung steht, die Nebenanlagen wurden größtenteils für den Rad- und Fußverkehr ausgestaltet.

Nun plant der Maria Enzersdorfer Gemeinderat zur Hebung der Verkehrssicherheit, vor allem für die ungeschützten VerkehrsteilnehmerInnen wie FußgängerInnen und RadfahrerInnen, aber auch zur Verminderung der Lärm- und Abgasbelastung sowie zur Steigerung der Wohn- und Aufenthaltsqualität im Ort, eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 40 km/h für das gesamte Ortsgebiet festzulegen. Außerdem soll eine einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung für eine klarere Orientierung für die VerkehrsteilnehmerInnen sorgen.

Um diese einheitlichen 40 km/h festzulegen, sind einige Vorarbeiten notwendig: Es müssen Verkehrszählungen und Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt, außerdem ein verkehrstechnisches Gutachten über die Eignung des Gemeindestraßennetzes hinsichtlich einer flächendeckenden Verordnung auf 40km/h gemäß StVO erstellt werden. 

Der Maria Enzersdorfer Gemeinderat beschloss aufgrund der Coronakrise in einem Online-Umlaufbeschluss die Firma KFV Sicherheit- Service GmbH mit den erforderlichen Maßnahmen (Geschwindigkeitsmessungen und Verkehrszählungen sowie verkehrstechnisches Gutachten) zu beauftragen.