Grundteilungen

Die Änderung von Grundstücksgrenzen im Bauland muss bei der Baubehörde schriftlich unter Beifügung eines von einem Vermessungsbefugten (Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten) verfassten Teilungsplans beantragt werden.

Die Mindestmaße von Grundstücken sind in den örtlichen Bebauungsvorschriften geregelt.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.