Hausnummerierung

Gemäß § 31 Abs.1 der NÖ BauO 2014 hat die Baubehörde bei Fertigstellung eines neuen Gebäudes mit Aufenthaltsräumen diesem Gebäude eine Hausnummer zuzuweisen. Diese Nummer ist beim Haus- oder Grundstückseingang deutlich sichtbar anzubringen.

Aus Gründen der einheitlichen Erscheinungsform dieser Nummerierungen aber auch wegen der günstigen Konditionen der Gemeinde wird die entsprechende Hausnummerntafel von der Gemeinde bestellt.  Natürlich kann auch bei Verlust oder Beschädigung eine neue Hausnummerntafel bestellt werden.

 

Der Selbstkostenpreis beträgt € 32,00 inkl. Mwst und Nebenkosten.

Nähere Informationen erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.