Hundehaltung

Hundehaltung (NÖ Hundehaltegesetz)

Hier finden Sie alle Informationen des Landes Niederösterreich zum Thema Hundehaltung.

Grundsätzlich müssen nach dem NÖ Hundehaltegesetz an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind gemäß § 8 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen.
Zusätzlich besteht gemäß § 8 Abs. 5 NÖ Hundehaltegesetz für alle Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht, wenn es auf Grund der äußeren Umstände notwendig ist, dass nur damit eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung von Menschen und Tiere ausgeschlossen werden kann, beispielsweise
1.    in öffentlichen Verkehrsmitteln,
2.    in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstige Kinderbetreuungseinrichtungen,
3.    auf Kinderspielplätzen,
4.     an Orten bei denen üblicherweise größere Menschenansammlungen (ab 150 Personen) auftreten, wie z. B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten und Badeanlagen während der Badesaison,
5.     bei Veranstaltungen und
6.    in beengten Räumen wie z. B. Lifte, Aufzüge und Gondeln.

Hundeführer haben die Exkremente von Hunden unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Dafür stehen auch Hundesackerl zur Verfügung (siehe unten).

Hundesicherungszonen

Das NÖ Hundehaltegesetz gilt grundsätzlich nur im „Ortsgebiet“  - außerhalb gelten andere Regelungen wie etwa das NÖ Jagdgesetz, das NÖ Feldschutzgesetz bzw. das Forstgesetz.
Allerdings können Gemeinden durch Verordnung auf Basis des NÖ Hundehaltegesetzes festlegen, dass auch für Bereiche außerhalb des engeren Ortsgebietes etwa Leinenzwang festgelegt wird.
 
In Maria Enzersdorf gibt es nun ab Juli 2020 folgende zusätzliche Gebiete mit Leinenzwang:

  • Erholungsgebiet Liechtenstein zur Gänze (stark frequentiertes Gebiet des Naturparks Föhrenberge)
  • Am Rauchkogel / Nord-Süd Durchgangsweg Stojanstraße/Gießhüblerstraße (der restliche Teil des Rauchkogels verbleibt als landwirtschaftlich genutztes Gebiet, Geltung NÖ Jagdgesetz und NÖ Feldschutzgesetz).
  • St. Gabriel / Ost-West Durchgangsweg zwischen Kampstraße und Gabrielerstraße, der auch an einer Hundeauslaufzone vorbei führt
  • Freizeitgelände Südstadt zur Gänze (stark frequentiertes Gebiet, in dem neben Erholungszonen auch Spiel- und Sportflächen existieren).

Die Verordnung des Gemeinderates betreffend die Hundesicherungszonen finden Sie hier.

Hundeauslaufzonen

In Maria Enzersdorf finden Hundebesitzer sowohl am Hausberg (Erholungsgebiet Liechtenstein) auch im Bereich neben St. Gabriel (zwischen Kampstraße und Gabrielerstraße) Hundeauslaufzonen.
Plan Hundeauslaufzonen Am Hausberg und St. Gabriel
Hier ist nach einer Verordnung der Gemeinde auf Basis des NÖ Hundehaltegesetzes auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko der Hundeführer ein freies Laufen von Hunden ohne Leine oder Beißkorb erlaubt, sofern es sich nicht um gefährliche oder auffällige Hunde nach NÖ Hundehaltegesetz handelt (weiterhin Leinen- und Beißkorbzwang).
Diese Hundewiesen sind eingezäunt, haben Trinkstellen für Hunde und Beschattungsmöglichkeiten.

Hundesackerln

Gassisackerl erhalten Sie entweder bei den Entnahmestellen im Ort (siehe Plan) oder direkt im Rathaus Maria Enzersdorf oder der Gemeindebibliothek.

Übersichtsplan Hundesackerlspender

Hundeanmeldung nach NÖ Hundehaltegesetz & NÖ Hundeabgabegesetz

Die Anmeldung ist entweder persönlich im Rathaus oder mittels Online-Formular möglich.