grundsätzlich Rückgabe im Fachhandel (Pfandregelung)
Annahmebedingungen (es werden getrennt angenommen):
- Leuchtstoffröhren
mit 28 mm Ø bis 1.200 mm Länge
- mit 28 mm Ø über 1.200 mm Länge
- mit 36 mm Ø bis 1.200 mm Länge
- mit 36 mm Ø über 1.200 mm Länge
- alle Sonderformen (Natrondampflampen, Halogenmetalldampflampen)
Bitte beachten:
- Nur unzerbrochene Röhren abgeben
- Glühbirnen können nicht angenommen werden (gehören in den Restmüll)
- Die Leuchtstoffröhren spätestens bei der Abgabe nach Länge und Durchmesser sortieren
-
Für die Entgegennahme von Leuchtstoffröhren ist ein Entgelt lt. Tarifblatt zu leisten (keine Pfandrückvergütung).
- Das gesamte Material (Trägergas, Leuchtstoffbeschichtung, Glas und Metallkappen) wird der Wiederverwertung zugeführt. Eine kostenlose Entsorgung ist leider dennoch nicht möglich.