Die
Nächtigungstaxe
ist eine gemeinschaftliche Landesabgabe, die zu 35% in den Gemeinden verbleibt.
Die übrigen 65% werden mit dem Land NÖ verrechnet. Es handelt sich dabei um
eine Selbstberechnungsabgabe.
Der Interessentenbeitrag ist eine gemeinschaftliche
Landesabgabe, die zu 95% in den Gemeinden verbleibt. Die übrigen 5% werden mit
dem Land NÖ verrechnet. Der Interessentenbeitrag ist von der Gemeinde mit
Bescheid vorzuschreiben.
Auf der
Homepage des Landes Niederösterreich finden Sie nähere Informationen, sowie
Formulare zur Abgabenerklärung: Tourismusabgaben