Veranstaltungsanmeldung

Bestimmte öffentliche Veranstaltungen bedürfen einer Anmeldung bei der zuständigen Veranstaltungsbehörde – diese kann auch die Gemeinde sein.

Nähere Informationen siehe bei Österreich.gv.at.

Das NÖ Veranstaltungsgesetz finden Sie hier. 


§4 NÖ Veranstaltungsgesetz:

Bei Zuständigkeit der Gemeinde ist eine Anmeldung spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung nachfolgendes Anmeldeformular vollständig auszufüllen und bei der Gemeinde einzubringen.


§12 NÖ Veranstaltungsgesetz:

Wenn die in der Anmeldung enthaltenen Angaben unrichtig oder unvollständig sind und bei der Gemeine nicht spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung vollständig nachgereicht werden, wird die Veranstaltung untersagt.

Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.