Volksbegehren

Als österreichischer Staatsbürger haben Sie das Recht Mittel der direkten Demokratie anzuwenden. Dazu zählen unter anderem Volksbegehren.

Hierbei gibt es zwei Phasen in denen Sie als Bürger tätig werden können. 

Bei dem Einleitungsverfahren haben Sie die Möglichkeit bei einem beliebigen Gemeindeamt oder Magistrat, während der Parteienverkehrszeiten, eine Unterstützungserklärung zu unterzeichnen. Erreicht ein Volksbegehren 8401 Unterstützungserklärungen, kann ein Einleitungsantrag abgegeben werden. Ist das der Fall, so wird ein Termin zum Eintragungsverfahren vergeben. 
Beim Eintragungsverfahren ist stimmberechtigt, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat besitzt (österreichische Staatsbürgerschaft, Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht) und zum Stichtag in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist. 

Nähere Informationen zum Ablauf und zu aktuell verfügbaren Unterstützungen zu Volksbegehren finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Inneres.