Meldeangelegenheiten

An-, Um- und Abmeldungen von Wohnsitzen

Eine Anmeldung ist innerhalb von drei Tagen ab Beziehen der Unterkunft, eine Abmeldung innerhalb von drei Tagen vor oder nach Aufgabe der Unterkunft vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung immer nur in der Gemeinde des anzumeldenden Wohnsitzes möglich ist.

Bei der Anmeldung benötigen Sie folgende Dokumente:

1) Öffentliche Urkunde, aus denen Familien- und Vornamen, Familienname vor der ersten Eheschließung, Geburtsdatum, Geburtsort und Staatsangehörigkeit des Anzumeldenden hervorgehen, z.B.: Reisepass und Geburtsurkunde.

2) Meldezettel- erhältlich auf unserer Homepage und am Gemeindeamt - ausgefüllt und von der Unterkunftgeberin/vom Unterkunftgeber und dem/der Meldepflichtigen unterschrieben.

Anmeldung des Hauptwohnsitzes: Die Abmeldung des bisherigen Wohnsitzes wird gleichzeitig online von uns durchgeführt. Sie müssen also nicht mehr zur „alten“ Gemeinde und zur „neuen“ Gemeinde gehen.

Anmeldung weiterer Wohnsitz: oben genannte öffentliche Urkunden

Anmeldung eines Neugeborenen: Geburtsurkunde

Abmeldung eines verstorbenen Familienmitgliedes: Sterbeurkunde und Meldezettel.

Abmeldung bei Verzug im Inland: Bei der Anmeldung am neuen Wohnsitz wird der alte abgemeldet.

Abmeldung bei Verzug ins Ausland: Vorlage beider Meldezettel.

Unterkunftnehmer/innen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen in jedem Fall ein Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis).

Meldebestätigung

Eine Meldebestätigung über alle aktuellen Meldungen erhalten Sie im Rathaus, dazu benötigen Sie einen amtlichen Lichtbildausweis.

Die Kosten dafür betragen, wenn die Meldebestätigung zur Vorlage dient, bei Abfragen im Lokalen Melderegister €2,10 , bei Abfragen aus dem Zentralen Melderegister €3,00. Benötigen Sie nur ein Duplikat, das nicht vorgelegt wird, fallen zusützlich €14,30 Bundesgebühr an.

 

Meldeauskünfte

Meldeauskünfte über einzelne Personen können Sie in jedem österreichischen Meldeamt beantragen. Bringen Sie dazu einen amtlichen Lichtbildausweis mit.
Die Kosten variieren je nach Wohnsitz der gesuchten Person:

  • lokales Melderegister (Maria Enzersdorf): €2,10
  • zentrales Melderegister (alle anderen Gemeinden): €3,30

Meldeauskünfte über eine Adresse können nur dem Eigentümer erteilt werden. Dafür benötigen Sie einen Ausweis, sowie einen Eigentumsnachweis (z.B. Grundbuchsauszug). Die Kosten hängen von der Anzahl der gemeldeten Personen ab:

  • erste Person: €5,45
  • jede weitere Person jeweils: €2,10
  • Beilagengebühr je Bogen: €3,90