Kanalabgaben

Kanalabgaben gehören zusammen mit den Wassergebühren und Abfallwirtschaftsgebühren zu den sogenannten „Hausbesitzabgaben“.

Es gibt einmalige Abgaben und laufende Abgaben.

Einmalabgaben:
Für den Anschluss an die öffentliche Kanalanlage ist eine Kanaleinmündungsabgabe zu entrichten. Bei einer späteren Änderung der Bemessungsgrundlagen (zB. Zubau) wird eine Kanalergänzungsabgabe vorgeschrieben.
Die Vorschreibung erfolgt durch die Marktgemeinde Maria Enzersdorf - Nähere Auskünfte erhalten Sie in der Abteilung Baubehörde.

Laufende Abgaben:
Die Abgaben für die laufende Kanalbenützung werden durch den Gemeindeverband für Abgabeneinhebung und Umweltschutz im Bezirk Mödling vorgeschrieben. Die Berechnung der Kanalbenützungsabgaben erfolgt, indem der jeweilige Einheitssatz mit der Berechnungsfläche je Gebäude multipliziert wird.

Kampstraße 1
2344 Maria Enzersdorf
Telefon: +43 2236 73940 0
Fax: +43 2236 73940 16
office@gvamoedling.at
Homepage: GVA Mödling

Berechnung der Kanalbenützungsabgaben: Der jeweilige Einheitssatz wird mit der Berechnungsfläche je Gebäude multipliziert. Die letzte Änderung erfolgte mit Gemeinderatsbeschluss vom 30.07.2020 mit Wirkung vom 1.10.2020 (Anpassung an den Index). 

Bezeichnung
Euro
Einheitssatz je m² (lfd. Gebühr)
2,85
Einheitssatz je m² (lfd. Gebühr) bei gleichzeitiger Einleitung von Regenwasser
+ 10%
Einmündungsabgabe - Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
28,29
Ergänzungsabgabe -  Einheitssatz je m² Berechnungsfläche
28,29
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer (10%)

Für weiterführende Informationen finden Sie im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) die vollständige Verordnung (Stand Abfragedatum). Falls Sie den Stand der Verordnung zu einem anderen Datum benötigen, können Sie das im RIS direkt mit einem anderen Datum abfragen.

Hier gelangen Sie zum aktuellen Stand der Kanalgebührenverordnung.